FacharztFax Mai 2013
Trennung der Gesamtvergütung - auch Trennung von Honoraren für die Fachärzte?
Die Vertreterversammlung der KBV wird in 2 Wochen die endgültigen Entscheidungen zum Trennungsfaktor zwischen Haus- und Facharzttopf treffen. So notwendig die endgültige Trennung der Vergütung ist, so viele Gefahren lauern in den Details.
Für die bayerischen Fachärzte, die schon mit dem schlechtesten Honorarabschluss in Deutschland kämpfen müssen, kann diese Trennung im schlimmsten Fall zu einem weiteren Honorarverlust führen: ...
17. Oktober 2012
FacharztFax Oktober 2012
Das Honorarergebnis aus Berlin und die Folgen für Bayern
Die GFB-Bayern fordert die KV Bayerns auf, gegen den Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses (eBA) zu klagen!
Es kann nicht sein, dass die Fachärzte in Bayern von der positiven Honorarentwicklung in Deutschland ausgeschlossen werden, weil viele Patienten in Hausarztverträgen eingeschrieben sind.
Vielen Dank für Ihr Engagement in der vergangenen Honorarauseinandersetzung.
Die Ärzteschaft hat sich unter der Führung des NAV-Virchow-Bundes und zusammen mit den Berufsverbänden und der GFB-Bayern als kampagnenfähig erwiesen. Dadurch ist es gelungen, Erfolge zu erstreiten. Statt einer von den Krankenkassen geforderten Absenkung ist eine Erhöhung der Honorare von ca. 3,5 % bundesweit vereinbart worden.
Die Ausgliederung der Psychotherapie ist das besondere Ergebnis, das nachhaltig wirken wird, weil jetzt diese Leistungen nicht mehr aus dem fachärztlichen Honorartopf zu vergüten sind.
Aber was kommt 3,5% Erhöhung in Bayern an? - So gut wie nichts!!
Dafür sind zwei Faktoren wesentlich verantwortlich: .....
den ganzen Text können Sie hier als PDF herunterladen
Protest der Ärzteschaft
Über anstehende Maßnahmen werden wir Sie ständig auf dem Laufenden halten.
10. Oktober 2012
Protestaktion: Praxis ohne Mitarbeiter
hier können wir uns öffentlich an den bundesweit organisierten Protestaktionen beteiligen:
Aschaffenburg, Berliner Allee 3 vor der Techniker-Krankenkasse
Augsburg, Prinzregentenplatz 1 vor der AOK
Würzburg, Kardinal Faulhaberplatz, vor der AOK
München, Arnulfstr. 201a, Vor dem Verband der Ersatzkassen (VdEK)
Cham, Goethestr. 15, vor der AOK
Landshut, Rathausplatz
Neumarkt Opf., Marktplatz
Bitte informieren Sie sich über folgende Homepage über den Beginn der Veranstaltung.
www.praxisteams-deutschland.de
Sie
können sich auch selbst über folgenden Link einen Überblick über die anstehenden
Aktionen verschaffen:
www.nav-virchowbund.de/protest
Siehe auch http://www.facebook.com/Praxisteams
10. September 2012FacharztFax September 2012
„So lassen wir nicht mit uns umgehen!“
nach
unwürdigen Forderungen der Krankenkassen, den Punktwert für unsere Leistungen
abzusenken, haben wir im Schiedamtsverfahren
eine „Preissteigerung“ von gerade einmal
0,9 % bekommen; Das
als Ausgleich für Kostensteigerungen der letzten Jahre von über 10 %! Von
einem Inflationsausgleich kann keine Rede sein.
Gegen diesen Beschluss
richtet sich zu Recht der geballte Protest der
Ärzteschaft.
Jetzt geht es darum, den Krankenkassen klar zu machen, ....
25. Juli 2012
Fragen und Antworten zur Kostenerstattung
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Fragen zur Kostenerstattung |
Antworten KVB |
Kommentar zu den Antworten der KVB
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In welcher Form wird eine Bereinigung erfolgen?
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Grds. gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur Bereinigung im Modellvorhaben. Nach bisherigem Verhandlungsstand wird der gesamte Leistungsbedarf eines am Modellvorhaben teilnehmenden Versicherten aus der MGV auf Basis des Vorjahresquartals herausgenommen. Die in Anspruch genommenen Leistungen des Versicherten (GöA und bei nicht am Modellvorhaben teilnehmenden Ärzten nach der BEGO) werden dann der Kasse gesondert in Rechnung gestellt. Bzgl. der genauen Ausgestaltung und Berechnung ist der BKK LV einzubinden. |
Offenbar bisher keine konkreten Vorstellungen. Welche Summe wird herausgenommen, wenn der Versicherte keine Leistungen in Anspruch genommen hat? Der Durchschnitt der Versicherten? Wenn die MGV bereinigt wird, dann zahlen alle Vertragsärzte/PT diesen Modellversuch, profitieren würden aber nur diejenigen, die der Patient aufsucht. |
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Wie sieht die Verzahnung mit Hausarztverträgen aus und bleibt es ggf. bei der Förderung der Primärinanspruchnahme des Hausarztes?
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Eine Verzahnung mit Hausarztverträgen ist grds. möglich; die Vertragspartner haben sich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht über die konkrete Ausgestaltung geeinigt.
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Grundsätzliches Wunschdenken. In Hausarztverträgen wird pauschaliert verrechnet, eine Kombination mit GOÄ geht nicht. Auf der anderen Seite ist der Patient schon bereinigt, d.h. die Bereinigung im Gesundheitskostenmodell dürfte nur im fachärztlichen Bereich erfolgen. Hausarztverträge in Bayern werden meist nicht über die KV abgerechnet. Einen Koppelung würde dazu führen, dass im hausärztlichen Versorgungsbereich und stationär keine KE, im fachärztlichen Bereich aber KE gelten würde. Folge wäre geringere Inanspruchnahme bei Fachärzten und Zunahme stationärer Behandlung. Gleichzeitig bleibt die Vergütung aber für HÄ und Kliniken, FÄ werden bereinigt. |
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Wie sehen die intelligenten Ansätze aus, um mit den Verträgen zur Kostenerstattung das Prinzip „ambulant vor stationär“ zu verwirklichen? |
Im Modellvorhaben soll die ambulante ärztliche Behandlung durch Vergütung nach der GOÄ zu einem festen €-Wert leistungsgerecht honoriert werden. Dadurch können auch umfangreichere Behandlungen, die im EBM durch die Pauschalvergütung und Budgetierung nicht mehr wirtschaftlich erbracht werden können, nun im Modellvorhaben weiterhin ambulant erfolgen. Dem Prinzip ambulant vor stationär wird damit im Modell „automatisch“ Rechnung getragen. |
Soll leistungsgerecht oder nach GOÄ abgerechnet werden? Die GOÄ Alt ist nur leistungsgerecht, wenn alle Steigerungsfaktoren und Möglichkeiten der Analogabrechnung genutzt werden können. Zum Steigerungssatz wird keine Angabe gemacht. Es wird unterstellt, dass vermehrt Leistungen ambulant erbracht werden, die im Budgetsystem stationär erfolgen würden. Dies ist Wunschdenken, denn auf der anderen Seite steht der Wunsch des Patienten, im Krankenhaus keine Kostenerstattung zu haben. (s.o. Hausarztverträge) |
Wie weit ist die Bürokratieabschätzung gediehen?
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Teilnehmende Ärzte können ihr gewohntes Praxisverwaltungssystem zur Abrechnung der Leistungen im Gesundheitskonto verwenden, der einzige Unterschied ist die monatliche Abrechnung über die KVB und das unterschiedliche Dateiformat der erzeugten Abrechnungsdatei im Vergleich zur GKV-Abrechnung. Die Honorarauszahlung und Bereitstellung des Honorarbescheids erfolgt bedingt durch die monatliche Abrechnung nicht analog zum gewohnten Prozess der EBM-Leistungen, ein bürokratischer Mehraufwand in der Arztpraxis ist jedoch nicht zu erwarten. Zu Mehraufwand in der Praxis kommt es durch die notwendige Überprüfung, ob ein Patient Teilnehmer am Modellvorhaben ist. Insgesamt wird der bürokratische Mehraufwand im Verhältnis zum Nutzen als sehr gering eingestuft. |
Die PVS Systeme sind dazu nicht geeignet, entweder man schafft Pseudoziffern oder man erstellt eine GOÄ Rechnung, die GOÄ Rechnungserstellung strukturiert jedes PVS System selber. Auch wenn der Aufwand in der Praxis überschaubar sein mag, der Aufwand bei der KV ist gigantisch. Um dies beurteilen zu können, müsste auch erst geklärt sein, ob die Fachgruppeneinschränkungen weiter gelten, oder ob, wie bei Privatpatienten, alle GOÄ Leistungen erbringbar sind. Dies würde auch bedeuten, dass die Leistungen nicht der Qualitätskontrolle der KV unterliegen?! |
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Welche Leistungen werden das Gesundheitskonto nicht belasten oder sogar zu einer Bonifizierung führen?
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Auf Wunsch der Audi BKK werden keine ärztlichen Leistungen zu einer Bonifizierung führen; nach derzeitigem Verhandlungsstand werden Präventions- und Impfleistungen, DMP-Leistungen und ambulante Operationen nicht zu einer Belastung auf dem Gesundheitskonto führen.
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Die Führung eines solchen Gesundheitskontos, das für jeden einzelnen eingeschriebenen Patienten angelegt werden muss, ist ein bürokratisches Megamonster. Es gibt also Leistungen, die da nicht drunter fallen, es gibt Leistungen im HA Vertrag, es gibt Leistungen, die gar nicht Inhalt des Leistungskataloges sind, u.v.m. Damit stellt sich die Frage, wer diese ohne Zweifel hohem Kosten der Kontoführung übernimmt. |
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Wie wird verhindert, dass kein „Mitnahmeeffekt“ des Gesundheitskontos durch gesunde Versicherte erfolgt?
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Ein deutlicher „Mitnahmeeffekt“ scheint nur in Ausnahmefällen möglich zu sein. In der Realität ist es selten, dass ein Versicherter, der im Vorjahr viele ambulante ärztliche Leistungen in Anspruch genommen und damit ein hohes Gesundheitskonto hat, im Folgejahr kaum Arztbesuche verursacht und damit sich sein Guthaben auf dem Konto auszahlen lässt. Bei einem durchschnittlichen Versicherten ist ohnehin der Kontostand nicht so hoch, als dass ein Anreiz einer möglichen Auszahlung notwendige Arztbesuche verhindern würde. |
Wenn das Gesundheitskonto keine Arztbesuche verhindert, was soll dann eigentlich erreicht werden? Es wird keine Transparenz hergestellt, weil die Rechnungsstellung an die KV erfolgt, der Patient erfährt davon erst nach Sollstellung auf seinem Gesundheitskonto. Mitnahmeeffekte werden selbstverständlich auftreten, weil junge Gesunde sich einschreiben werden und dann, wie auch schon vorher, keine Leistungen in Anspruch nehmen. Diese Versicherte gehen der MGV verloren und bringen keine Umsätze bei den Leistungserbringern. (Kellertreppeneffekt) Im Budgetbereich kommt es zu einer Morbiditätsverdichtung bei weiterhin prekärer Finanzlage. |
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Was passiert, wenn das Gesundheitskonto aufgebraucht ist?
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Mit jedem Kontoauszug wird der Versicherte über das verbleibende Guthaben informiert. Ist das Gesundheitskonto aufgebraucht, muss der Versicherte jeweils 10% der ärztlichen Leistung als persönliche Eigenbeteiligung bis zur vereinbarten Zuzahlungsgrenze selbst tragen. Die Zahlungsaufforderung erhält der Versicherte mit der Jahresendrechnung. Das Inkassorisiko liegt bei der Audi BKK.
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Die gesetzlich festgelegten Zuzahlungsgrenzen werden i.d.R. von allen Chronikern schon jetzt erreicht. Dadurch ist also keinerlei Steuerungseffekt zu erwarten. Die Frage ist aber hier nicht, wie die Zuzahlung von der Kasse eingetrieben wird, sondern was passiert, wenn diese Grenze auch gerissen wird. Wer zahlt die Mehraufwendungen? Patient, Kasse? |
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Wird es eine Direktabrechnung mit den Patienten geben?
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Nein. Der Patient wird nicht direkt in der Praxis oder über die Privatärztliche Abrechnungsstelle eine Rechnung erhalten. Nach der Abrechnungsverarbeitung durch die KVB erhält der Patient einen Kontoauszug, mit den Informationen über die Leistungsinanspruchnahme, dem Wert der Leistung und der Belastungshöhe. Der Patient muss die ärztliche Behandlung nicht zwischenfinanzieren und sich das Geld von der Kasse zurück holen. Das Gesundheitskonto ist lediglich ein virtuelles Konto. Das Honorar erhält der Arzt weiterhin über die KVB. |
Klare Ansage. Es handelt sich somit um eine Form der Patientenquittung, ohne medizinischen Wert, die Steuerungswirkung beschränkt sich auf die Zuzahlungshöhe. Der Verwaltungsaufwand für das virtuelle Konto ist hoch |
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Zusammenfassung: Die Antworten sind unvollständig, eröffnen weitere Fragen und lavieren an den Problemen vorbei: - Die Bereinigung ist ungeklärt - Es besteht die reale Gefahr, dass alle für die Modellversuchsteilnehmer zahlen müssen - Der Bürokratieaufwand ist riesig (Individualkonten) - Es handelt sich nicht um Direktabrechnung, sondern um ein kompliziertes Verrechnungssystem - Wie hoch die Umlage ist nicht bekannt, es gibt keine Bürokratiekostenabschätzung - Wenn das Konto leer ist, ist konzeptionelle Leere - Mitnahmeeffekte werden negiert - Es kommt zu einer Morbiditätsverdichtung in den Praxen - Bei Beibehaltung der Hausarztverträge drohen die Fachärzte in die Falle zwischen HA und KH zu gelangen - Ungeklärt auch die Inanspruchnahme von nicht am Modellversuch teilnehmenden Leistungserbringern (Urlaub, Bereitschaftsdienst...) - Unklar, ob die Genehmigungsvorbehalte der KV gelten, oder die Regeln der GOÄ? |
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FacharztFax Juli 2012
17. Juli 2012
Neurordnung der Bereitschaftsdienstorndung
dieser Sommer hat sein Thema: die Neuordnung des Bereitschaftsdienstes. Dass fachärztliche Interessen nicht ins berühmte jahreszeitliche Loch fallen, dafür setzt sich die GFB-Bayern ein. Die Tendenz der durch die KVB angestrebten Neuordnung: Weniger facharztspezifische Dienste, dafür mehr allgemeiner Dienst, also eine Facharzt-unspezifische Arbeitsausweitung und dies zu noch unklaren, ja intransparenten Bedingungen. Auch eine Ausweitung auf Fachgruppen, die bislang noch nicht eingebunden sind, lehnt die GFB Bayern ab.
Die GFB-Bayern dagegen betont den Erhalt und die Neuausrichtung facharztspezifischer Dienste. Nur durch facharztspezifische Dienste lassen sich unnötige und teure Krankenhauseinweisungen vermeiden. Die GFB-Bayern setzt auf Bereitschaftsdienstpraxen, dafür weniger Fahrten. Kreative Lösungen, die die ärztlichen Ressourcen nicht überfordern und dem Patientenwohl gerecht werden, sind gefragt.
Erfreulich: Im Vorfeld der Neuordnung der Bayerischen Bereitschaftsdienstordnung wurden viele Anregungen der GFB-Bayern in das Neuordnungskonzept der KVB übernommen: ...
3. April 2012
FacharztFax April 2012
Bitte mal in Nordrhein anrufen!
Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) hat am 24.03.2012 einen neuen Honorarvertei-lungsmaßstab (HVM) verabschiedet. Es ist gelungen einen geringen Zuwachs relativ plausibel und nachvollziehbar auf die Fachgruppen zu verteilen – leider wird damit nicht einmal ein Inflationsausgleich er-reicht. Doch die KVB hat es vermieden, Gräben aufzureißen. Die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände Bayern (GFB Bayern) bezog dazu bereits in einer Pressemitteilung positiv Stellung (s. Pressemitteilung www.gfb-bayern.de). Soweit so gut.
Was passiert aber jetzt? Der gerade verabschiedete Honorarverteilungs-Maßstab soll erneut umgeschrieben werden (Antrag 21 der VV). Darin wird das Verschwinden der Mengendynamik gefordert ...
8. März 2012
FachartFax März 2012
GFB Bayern fordert Gutachten zur Versorgungsqualität
Wir sind gut in Bayern – wie gut wir im Bundesvergleich sind, dass soll ein Gutachten nachweisen. Das fordern wir von der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände Bayerns (GFB Bay-ern). Adressat der Forderung ist die KVB. Nur wenn es uns ge-lingt, nachzuweisen, um wie viel besser die ambulante Versorgung in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern ist, haben die bayerischen Ärzte und Psychotherapeuten eine Chance im Vertei-lungskampf der Bundesländer. Deshalb fordern wir die Aufar-beitung der Versorgungsqualität in Bayern, am besten durch ein wissenschaftlich fundiertes externes Gutachten – denn, dass Dinge geschehen ist nichts, dass sie gewusst werden ist alles.
Dr. Wolfgang-Axel Dryden, 1. Vorsitzender der KV Westfalen-Lippe macht Druck auf Bundesebene. Er forderte zuletzt vor dem Petitionsausschuss des Bundestages die Angleichung des Behandlungsbedarfes an den Bundesdurchschnitt. ...
Pressemitteilung
Stellungnahme zur Honorarverteilungsregelung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB)
Solide Arbeit des KV-Vorstandes gewürdigt
München, 08.03.2012 – Als eine Regelung mit Augenmaß, die auf die Interessen der niedergelassenen Fachärzte eingeht, würdigt die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsver-bände Bayerns (GFB Bayern) Regelungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zur anstehenden Honorarverteilung. Im Detail geht es um die Aufteilung des zu erwartenden Honorarzuwachses um 1,25 Prozent auf die verschiedenen Fachgruppen. „Die Höhe der anstehenden Honorarsteigerung ist nicht geeignet, die Verluste der Ver-gangenheit auszugleichen. Umso wichtiger ist es daher, dass mit den wenigen Mitteln vernünftig umgegangen wird. Dazu ist die von der KVB vorgeschlagene Lösung geeignet. Es werden keine Keile in die Fachgruppen oder zwischen Haus- und Fachärzte getrieben“, beurteilte
Dr. med. Frank Vescia, GFB-Bayern Vorsitzender und Anästhesist in Regensburg, den Vorschlag als fair und angemessen.
...den ganzen Text lesen Sie hier
19. Januar 2012
FacharztFax Januar 2012
Hatten die Fachärzte in Bayern ein gutes Jahr 2011? Das Jahr 2012 muss besser werden!
Ein Jahr ist es her, dass der Hausärzteverband die KVB übernommen hat. Der Übernahme ist die fachärztliche Einheit zum Opfer gefallen. Die Mehrheit der Fachärzte in der Vertreterversammlung hat sich selbst zum stummen Mehrheitsbeschaffer des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV) degradiert. Stumm, weil es keine zielführenden Initiativen für niedergelassene Fachärzte mehr gibt.
Schlimmer noch. Alle Anträge der Gemein-schaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB Bayern), die die Interessen der Fachärzte zu wahren suchten, wurden bislang niedergestimmt. Der Bayerische Facharztverband (BFAV) und die Fachärzte Allianz (FA Allianz) stimmten mit dem BHÄV gegen unsere Anträge. Verkehrte Koalitionswelt.
13.1.2012
Pressemitteilung
AOK-Informationsbroschüre zum Gesundheitswesen - Aus Populismus blind an den Fakten vorbeigerauscht
München, 13. Januar 2011 – Die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände Bayern (GFB Bayern) kritisiert die AOK Infobroschüre „Es lohnt sich nicht, Arzt zu werden“ als puren Populismus. Der Titel des an Journalisten verteilten Heftes in Kombination mit dem angeblichen Reingewinn von 150.000 Euro soll die Ärzte in Bayern gesundheitspolitisch mundtot machen: „Ihr verdient doch genug, warum jammert Ihr immer“ – das ist die unfaire, weil inhaltlich falsche Botschaft, die aber hängen bleiben soll.
... den ganzen Text lesen Sie hier
Fragen zum Modell der Kostenerstattung
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Fragen der Facharztfraktion der KVB VV vom 22.4.2011 |
Antwort KVB vom 20.7.2011 |
Kommentar zu den Antworten der KVB |
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Frage 1. Welche Möglichkeiten zur Ablösung des Sachleistungsprinzips durch Kostenerstattung (KE) bietet aus Sicht der KVB das aktuelle GKVVG? |
Mit dem GKV Versorgungsgesetz werden keine weiteren Möglichkeiten zur Einführung der Kostenerstattung geschaffen. Die KVB plant derzeit, ein Modellvorhaben auf den gesetzlichen Grundlagen durchzuführen. |
Alles bleibt, der Gesetzgeber denkt nicht daran, KE zu fördern. Die Ankündigung im Koalitionsvertrag werden nicht umgesetzt. Es bleiben nur die bisherigen Werkzeuge, wie Modellversuche
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Frage 2. Handelt es sich bei dem intelligenten Konzept der KVB zur KE um ein implizites KE System?
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Ja, bei unserem Konzept werden bei jeder Behandlung 10% der Behandlungskosten vom Gesundheitskonto abgebucht. Die restlichen 90% werden von der KK an die KV als implizite Kostenerstattung überwiesen. Im Gegensatz zur expliziten Kostenerstattung, bei der der Versicherte die Kosten der Versorgung finanzieren muss, muss der Versicherte bei der impliziten Kostenerstattung die Kosten der Versorgung nicht zwischenfinanzieren. Dies dient auch dem Bürokratieabbau beim Arzt und Patienten. |
Es bleibt also bei den Budgets. Es handelt sich um eine alternative Form der Honorarverteilung. Es werden keine Angaben gemacht, was passiert, wenn das Gesundheitskonto unterdeckt ist. Offenbar wird der Unterschied zu explizit und implizit nicht verstanden. Die entscheidende Frage ist, kommt mehr Geld ins System oder nicht. Die Antwort ist in dieser Hinsicht klar: es gibt nicht mehr Geld. Unklar ist auch die Bestückung des Gesundheitskontos (Teil des Beitrages, feste Summe, Behandlungskosten des Vorjahres??)
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Frage 3. Handelt es sich bei dem intelligenten Modell der KVB um ein System der Direktabrechnung? |
Es ist sowohl eine Direktabrechnung als auch eine Abrechnung ähnlich zur bisherigen KV-Abrechnung denkbar. In welcher Form die Abrechnung stattfinden wird, ist mit den interessierten Kassen einzeln zu entscheiden. Ziel ist es, dass die Kostenerstattung über die KVB abgerechnet wird.
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Keine Direktabrechnung! |
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Frage 4: Wie sehen die Vorstellungen zur Bereinigung beim Wechsel in die KE aus?
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In welcher Form eine Bereinigung erfolgen wird, ist noch abschließend zu klären |
Es gibt keine Vorstellungen. Auch in dem kürzlichen Gespräch in der KVB war nicht zu erkennen, ob die Bereinigungsproblematik wahrgenommen wird. |
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Frage 5: Soll in dem intelligenten System zur KE der KVB das Sachleistungssystem abgelöst werden, oder handelt es sich um ein freiwilliges KE System?
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Im Rahmen unseres Modellprojektes handelt es sich um ein freiwilliges KE System. Alles andere ist politisch nicht durchsetzbar. |
Sachleistungsprinzip bleibt, freiwillig wohl nur für den Patienten. |
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Frage 6: Soll in einem freiwilligen System auch der Arzt/PT ein Wahlrecht für KE erhalten? |
Im Rahmen unseres Modellprojektes ist die Teilnahme für Ärzte und Psychotherapeuten freiwillig. Teilnehmende Ärzte müssen im Modell eingeschriebene Patienten nach GOÄ abrechnen, nicht eingeschriebene Patienten können weiterhin nach EBM abgerechnet werden.
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Also kein Wahlrecht des Arztes, was macht ein nicht teilnehmender Arzt/PT mit einem teilnehmenden Patienten? |
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Frage 7: Gibt es Zahlen, wie viele Patienten freiwillig KE wählen? Wie sollen Patienten motiviert werden KE zu wählen? Gibt es Gründe für Patienten, KE zu wählen?
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a) Trotz der derzeit geringen finanziellen Attraktivität (nur rund 50 % Kostenerstattung durch die Kasse) haben 304.077 GKV-Versicherte die Kostenerstattung gewählt (Stand 2010).
b) Durch finanzielle Anreize (volle Quote der Kostenerstattung) und durch versorgungsseitige Anreize (Modellprojekt VGB).
c) Stärkung der Patienten/Arzt-Bezieh-ung, Stärkung der Eigenverantwortung, mehr Transparenz, Information und Partizipation, mehr Zeit für Diagnose, Behandlung und Therapie (insbesondere für chronisch Kranke), Aufrechterhaltung der wohnortnahe Versorgung (vor allem im ländlichen Raum), quasi Gleichstellung mit Privatpatienten, finanzielle Attraktivität ist möglich, Verbesserung der gefühlten und der tatsächlichen Versorgungsqualität. |
a) das entspricht ca. 0,5 % der Versicherten. Das bedeutet, dass in jeder Praxis zw. 2 und 10 Patienten betreut werden.
b) welche finanziellen Anreize hat der Patient? Volle Quote hat der Arzt?
c) das würde alles im Sachleistungsprinzip viel besser gehen, wenn es keine Budgetierung gäbe. (Einzelleistungsvergütung) Wenn keine Abrechnung über den Patient läuft, gibt es nicht mehr Transparenz. Wieso Gleichstellung mit Privatpatienten, wenn es nicht mehr Geld gibt? Die Arzt/Patientenbeziehung wird nun gerade nicht gestärkt durch KE, sondern im Gegenteil. Wieso dann auch noch mehr Ärzte aufs Land gehen? Das ist wohl nur eine Sprechblase. Dafür gibt es keine Anhaltspunkte.
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Frage 8: Sollen in einem KE System Vorgaben des SGB V gelten oder nicht? (Beitragssatzstabilität, Zwang zur wirtschaftlichen Verordnungsweise, Qualitätssicherung u.a.). |
Bei einer Vereinbarung nach § 63 Abs. 6 oder § 64 Abs. 1 Satz 2 SGB V, finden die genannten Punkte Anwendung und sind Bestandteil solcher Modelle |
Alle Quälmechanismen des KV Systems bleiben bestehen. |
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Frage 9: Soll KE auch im hausärztlichen Versorgungsbereich eingeführt werden? Wenn nein, warum nicht?
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Es handelt sich hier um ein Modellprojekt, bei dem es prinzipiell denkbar ist, dass auch Hausärzte direkt teilnehmen. Auch eine Verzahnung mit HZV-Verträgen ist denkbar. |
Dagegen steht der Beschluss der VV, die eine Öffnung für alle Ärzte bei KE Modellen abgelehnt hat. (Antrag 5 der letzten VV) HZV ist Sachleistung pur! Wie das zu verzahnen ist, bleibt schleierhaft. Bisher gibt es zur Verzahnung offenbar noch keine konkreten Vorstellungen.
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Frage 10: Soll KE auch im Krankenhaus eingeführt werden? Wenn nein, warum nicht?
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Die Einführung einer Kostenerstattung im Krankenhaus wird derzeit nicht von der KVB gefordert, da das Abrechnungssystem im Krankenhaus (DRG mit Basisfallwerten) bereits ein direktes Kostenerstattungssystem zwischen Krankenhaus und Kostenträger ist. Es gibt intelligentere Ansätze, um mit den Verträgen zur Kostenerstattung das Prinzip „ambulant vor stationär“ zu verwirklichen. |
Krankenhaus bleibt Sachleistung. Damit Wettbewerbsvorteil der Krankenhäuser. Da Hausärzte zur KE von der KVB nicht befragt wurden und auch die VV der KVB eine Öffnung für alle Ärzte abgelehnt hat, ist das Szenario HÄ und Krankenhäuser im Sachleistungsprinzip und Fachärzte in der Kostenerstattung denkbar. Das wäre ein kurzfristiges Vernichtungsprogramm der Fachärzte!
Wie die intelligenteren Ansätze ambulant vor stationär aussehen, bleibt offen. |
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Frage 11: Gibt es eine Aufstellung zu Arzteinkommen, insbesondere den Einkommen von Fachärzten in KE Systemen in Europa? Gibt es einen Zusammenhang zwischen Arzteinkommen und den unterschiedlichen Systemen KE/Sach-leistung? |
Vergleiche zwischen Gesundheitssystemen sind sehr aufwändig. Zuverlässige Datenquellen für internationale Vergleiche sind bei der OECD, Eurostat und der WHO zu finden, allerdings nur auf hochaggregierter Ebene. Eine aufwändige Auswertung zur Beantwortung der Frage müsste über ein Forschungsprojekt von der KVB initiiert werden. Ob dies nicht eine Verschwendung von Ressourcen wäre, bleibt dahingestellt. |
Solche Vergleiche gibt es. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Arzteinkommen und Vergütungssystem |
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Frage 12: Gibt es eine Bürokratiekostenabschätzung? Insbesondere des Modelles der Solidargutschrift von Drabinski?
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Mögliche Bürokratiekosten unterschiedlicher KE Ansätze werden derzeit abgeschätzt. Dabei wird zwischen den Bürokratiekosten in Bezug auf die Initiierungskosten und in Bezug auf die laufenden Kosten zu unterscheiden sein. Initiierungskosten fallen an, um einen neuen Modell- und Abrechnungsrahmen bei der KVB zu installieren, laufende Kosten fallen im direkten KVB-Abrechnungsprozess der KE nach GOÄ an. Dem gegengerechnet werden müssen die Einsparungen im bestehenden KVB-Abrechnungsprozess der Sachleistungen.
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Es gibt offenbar keine Vorstellungen zu den Bürokratiekosten |
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Frage 13: Welche Erfahrungen gibt es mit KE Modellen? Gibt es Modelle, die einer Analyse zugänglich sind?
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KE-Modelle werden von einzelnen Krankenkassen seit wenigen Jahren erprobt. Daten und Erkenntnisse hierzu verbleiben in den jeweiligen Krankenkassen und werden Dritten nicht zur Verfügung gestellt. Deshalb will die KVB Modellprojekte wie das VGB anstoßen, um neue Erkenntnisse zu erlangen. |
Es gibt Erfahrungen. (BKK Nord)! Die Nachfrage war minimal, obwohl es optimale Bedingungen für KE bestanden. |
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Frage 14: Welche Gebührenordnung soll in einem KE Modell gelten?
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Geplant ist eine Einzelleistungsvergütung nach GOÄ. Die GOÄ-Multiplikatoren sollen hierbei zu Beginn eines Abrechnungsjahres durch Verhandlungen zwischen KVB und den beteiligten Krankenkassen festgelegt werden. |
Wenn das Geld nicht reicht, wird der Steigerungsfaktor verhandelt. Gilt da die Morbidität wieder? Das erinnert an den unseligen floatenden Punktwert.
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Frage 15: Welche Vorstellungen bestehen in der KVB zum Inanspruch-nahmeverhalten der Patienten bei Einführung der KE? |
Die KVB erwartet eine rückläufige Zahl nichtnotwendiger Arztbesuche. Kompensiert wird dieser Leistungsrückgang durch die Vergütung nach GOÄ. Der Behandlungsbedarf wird den Bedürfnissen angepasst. |
Die Kompensation durch die GOÄ stimmt nur im Einzelfall, nicht bei sinkender Inanspruchnahme. Es kann gar nicht mehr Geld geben, da implizites System. Der Begriff des „Behandlungsbedarfs“ ist in der Diskussion besetzt, es sollte die „Behandlungsintensität“ verwandt werden.
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Frage 16: Rechnet die KVB mit unterschiedlichen Effekten auf unterschiedliche Fachgruppen durch Einführung der KE?
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Bei der Einführung der Praxisgebühr kam es zu einem unterschiedlichen starken Fallzahlrückgang in den verschiedenen Fachgruppen. Dass sich dieser Effekt bei der Einführung der KE wiederholen wird, ist zu erwarten. Auch wäre dieser Effekt kein vorübergehender,da der Patient über das Gesundheitskonto indirekt und direkt an seinen Krankheitskosten beteiligt ist. |
Die KVB rechnet somit mit massiven Verschiebungen zw. den Arztgruppen. Wenn es so geht, wie bei der Praxisgebühr, dann sind besonders Arztgruppen betroffen, die ein volatibles Kontrollintervall anbieten (Chroniker, Augendruck, Kontrolluntersuchungen bei Zustand nach....) und Ärzte die hart an der Substitutionsgrenze arbeiten (Augenärzte, Dermatologen, Gynäkologen, FÄ Internisten....)
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Frage 17: Soll bei Einführung der KE die Förderung der Primärinanspruchnahme in der HZV bestehen bleiben?
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Ein bestehender HzV-Vertrag und die Einführung der KE schließen sich grundsätzlich nicht aus. Dies gilt grundsätzlich auch für andere Selektivverträge.
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Das möchte ich bezweifeln. Ein Patient müsste dann für den HÄ und den FÄ Versorgungsbereich getrennt KE wählen können. Die weiterbestehende Förderung der Primärinanspruchnahme des Hausarztes und das Sachleistungsprinzip der Krankenhäuser bringen die Fachärzte in die Klemme.
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Frage 18: Ist eine Befragung der HÄ zur KE noch vorgesehen, wenn nein, warum nicht?
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Das Modell wird auf freiwilliger Basis laufen, eine Teilnahme bleibt jedem Arzt und Psychotherapeuten selbst überlassen. Grundsätzlich werden wir jeder Fachgruppe eine Beteiligung ermöglichen. Wie der jeweilige Berufsverband zu dem Modell steht und was dieser seinen Mitgliedern empfiehlt, können wir nicht beurteilen. |
Das ist nicht korrekt, da nur der Patient wählen kann. Der Arzt kann nur wählen, nicht am Modellversuch mitzumachen, er muss am Modellversuch mitmachen, wenn er einen Patienten der die KE gewählt hat, behandeln will.
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Frage 19: Wenn bei der Befragung sich eine Gruppe gegen KE ausspricht, wie geht der Vorstand der KVB dann vor? Wird für diese Gruppierung dann von der Zielrichtung – Einführung KE – abgesehen?
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Im Rahmen des Modellprojektes Kostenerstattung ist die Teilnahme jeder Fachgruppe bzw. jedes Arztes freiwillig. Für nicht-teilnehmende Ärzte ergeben sich keine Veränderungen zum bisherigen Vergütungssystem. Dies gilt insbesondere für die Psychotherapeuten, die sich weitgehend gegen ein KESystem ausgesprochen haben. |
Die Frage wurde nicht verstanden. Was macht ein PT, wenn ein Patient kommt der KE gewählt hat? Es muss ihn, wenn er nicht teilnehmen will, abweisen, oder? Oder dann nach EBM behandeln? Gilt die Behandlungspflicht weiter? Oder wie? |
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Frage 20: Sollen bei Einführung der KE bestimmte Leistungen ausgenommen werden und im Sachleistungssystem verbleiben? (z.B. Prävention, Tumornachsorge, psychische Krankheiten, Empfängnisverhütung u.a.?)
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Unterschieden werden muss hier die ärztliche Vergütung und die Berechnung des Gesundheitskontos des Versicherten. · Teilnehmende Ärzte erhalten für alle erbrachten Leistungen (einschließlich Prävention usw.) die Vergütung nach GOÄ. · Bei Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen (z.B. Prävention) ist vorgesehen, dass das Gesundheitskonto nicht belastet wird oder sogar eine Bonifizierung erfolgt _ so wird entgegengewirkt, dass notwendige Leistungen nicht in Anspruch genommen werden |
Es wird ein Hauen und Stechen geben um die Leistungen, die ausgenommen oder bonifiziert werden. Das müsste dann ja wohl auch mit der Kasse vereinbart werden? Übrigens gehen die Verfasser auch davon aus, dass notwendige Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, wenn man das System nicht steuert.
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Zusammenfassung |
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Bei dem Modell der KVB handelt es sich um eine alternative Honorarverteilung unter Budget. Die Gesamtvergütung wird über die Anpassung des Steigerungsfaktors eingehalten. Die Sozialgrenzen (1 oder 2 % des Einkommens) bleiben bestehen, so dass der finanzielle Steuerungseffekt minimal ist. Wer aber die vermehrte Inanspruchnahme im Einzelfall zahlt, bleibt unklar. Eine weitergehende Vorstellung zu Einzelheiten, wie Bereinigung, Steuerung bei Budgetüberschreitung, Inanspruchnahme, Bürokratiekosten, Einschränkung der Arzt/PT Wahl u.v.m. besteht offenbar nicht. Da sich die Gesetzeslage nicht ändert, ist das Modell so attraktiv, wie die Modelle bisher. Noch dazu ist es wohl nur eine Hoffnung, dass die Kassen eine 100 % Erstattung akzeptieren werden. Dies ist nur zu erwarten, wenn alle Regelungen und Begrenzungen des Sachleistungsprinzips ebenfalls vollständig gelten. Die KVB selbst sieht massive Risiken für einzelne Fachgruppen, wobei noch keine Recherchen bei bestehenden KE Modellen unternommen wurden. Das einzig Positive ist, dass der Patient sieht, dass sein Gesundheitskonto nicht ausreicht und dann lieber zuhause bleibt. Es wird transparent, was etwas kostet, das könnte ich aber über Arztbriefprojekt leichter und besser regeln. Es bleiben natürlich noch viele Fragen, z.B. wie hoch ist denn das Gesundheitskonto? 10 % der Kosten des letzten Jahres? 10 % des Beitrages? Ein fester Betrag? Was passiert mit nicht abgerufenem Gesundheitskonto? Kann ich sammeln? Kriegt man es ausgezahlt? Im Ganzen ein Experiment, das noch nicht ansatzweise durchdacht oder ausgereift ist, mit massiven Risiken für die Vertragsärzte. Die ungeklärte Bereinigung ist wie die die fehlende Endlagerung der Atomenergie.
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FacharztFax Juli 2011
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Auszüge:
--> Unglaublich Nr. 1: Fachärztevertreter stimmen mit Hausärzten gegen „Facharztvorbehalt"!
„Selbstmord aus Angst vor dem eigenen Tod“ hätte man das früher genannt. Den Fachärzten in Bayern wurde ein Aufbruch zu neuen Ufern versprochen. Zurzeit sieht es aber so aus, als ob es nur eine Politik ans andere Ufer, und zwar an das des Bayerischen Hausarztverbandes, wird.
Der Bayerische Facharztverband (BFAV) und die Facharzt-Allianz haben mit der Hausarztfraktion gegen eigentliche Facharztinteressen abgestimmt. Einträchtig haben sie gegen den Facharztvorbehalt bei Überweisungen in der kommenden Spezial(fach)ärztlichen Versorgung (ASV) gestimmt!. „Also nach dem, was da abgestimmt wurde, kann jeder Hausarzt bei einer gesicherten Diagnose den Patienten direkt, am Facharzt vorbei, in die spezial(fach)ärztliche Versorgung am Krankenhaus überweisen.“ so Kollege Frank Vescia.
--> Unglaublich Nr. 2 : Ärztlicher Bereitschaftsdienst - Zu Lasten der Fachärzte
Auch die Kampagne „Bereitschaftdienst“ hat eine verborgene Agenda: Weniger Ärzte ma-chen den Dienst noch unattraktiver; zuerst stehen die fachärztlichen Dienste zur Disposition und dann ist es ist nur eine Frage der Zeit, bis es um eine verbesserte Honorierung gehen wird, damit wieder jemand Dienst macht.
Da kein Geld von den Kassen kommen wird, muss es aus der Gesamtvergütung genommen werden. Das trifft die Hausärzte nicht, da sie sowieso viele Millionen übrig haben, die sie nicht abrufen, Die Fachärzte in der Vertreterversammlung haben mit ihrer Zustimmung die fachärztlichen Honorare für die Hausärzte weit aufgemacht.
15.12.2010
Pressemitteilung
Die Mitgliedsverbände der GFB Bayern fordern eine gemeinsame Position jenseits des Bayerischen Hausärzteverbandes
München, 15.12.2010 - Die Mitgliedsverbände der GFB Bayern zeigen Einigkeit! Sie sprachen sich nach einer zum Teil emotionalen, aber konstruktiven Diskussi-on dafür aus, die GFB Bayern als gemeinsame Plattform der Fachärzte in Bayern zu erhalten. Angedrohte Austritte von Berufsverbänden, wie sie bereits in der Presse kommuniziert wurden, fanden nicht statt.
Entscheidend war der Rückzug des Listenführers der FACHARZTLISTE BAYERN, And-reas Hellmann. Er machte den Weg frei, indem er seinen Anspruch auf einen Vor-standsposten für einen gemeinsam getragenen Vorschlag frei machte.
.... Den ganzen Text lesen Sie hier
7.11.2010
Pressemitteilung
Podiumsdiskussion mit dem Bayerischen Facharztverband: Fachärzte diskutieren hart, aber fair
München, 07.11.2010 – Keine Koalition mit dem Hausarztverband, das war die klare Aussage, auf die die GFB Bayern gewartet hatte (Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände Bayerns). Für die Vorsitzende des Bayerischen Facharztverbandes (BFAV), Dr. Ilka Enger, ist eine solche Koalition im neuen Ärzteparlament der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns keine Option. Dies äußerte sie während einer GFB-Podiumsdiskussion am Freitag (05.11.) in München. Hintergrund: Die Fachärzte haben bei den anstehenden Wahlen zur Vertreterversammlung ihre Mehrheit zu verteidigen. Da zählt jede Stimme. Die GFB-Bayern treten mit einer klaren Facharztliste (Facharztliste Bayern, Liste Nr. 2) zur Wahl ab dem 16. November an.... Den ganzen Text lesen Sie hier
21. Okt. 2010
Stellung der GFB-Bayern zu fachübergreifenden überregionalen Berufsausübungsgemeinschaften (füBAG)
Die GFB-Bayern sieht in fachübergreifenden überörtlichen BAG eine vom Gesetzgeber gewünschte, geforderte und geförderte Form der Zusammenarbeit mehrerer Arztgruppen zur besseren Versorgung von Patienten. Die GFB sieht durch den Zusammenschluss freiberuflich, selbständiger Ärzte auch die Möglichkeit, sich im Vertragswettbewerb zu positionieren und das Eindringen von Kapitalgesellschaften zu verhindern. Gelebte Kooperationen können ohne Zweifel die Behandlungsqualität deutlich verbessern....Den ganzen Text lesen Sie hier
Facharzt-Fax vom 21. Juni 2010